ERBANWÄRTER

Sie haben Post von uns erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie als Erbe in Betracht kommen? Dann sind die nachfolgenden Informationen für Sie gedacht. Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter dem Menüpunkt FRAGEN.

 

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ERBANWÄRTER


Falls sich bereits aus dem ersten Schreiben ergibt, wer Erblasser ist und welches Nachlassgericht zuständig ist, dann wurden wir von einem Nachlasspfleger mit der Ermittlung der Erben beauftragt. In diesem Falle rechnen wir direkt mit dem Nachlasspfleger ab, so dass Sie sich über die Kosten des Verfahrens keine Sorgen zu machen brauchen.

 

Ist in dem ersten Schreiben hingegen nur von einer nicht genauer bestimmten Erbschaft die Rede, so haben wir die Ermittlungen auf eigenes Risiko durchgeführt. Genauere Angaben zur Erbschaft können wir Ihnen erst nach Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung mitteilen, da erst dadurch unser Vergütungsanspruch entsteht.


Unabhängig davon, welcher der oben genannten Fälle vorliegt, sollten Sie die Fragen in dem dem Anschreiben beigefügten Fragebogen beantworten, falls Sie eine rasche Abwicklung wünschen.